Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Familie ihre Heimat verlassen mussten, oder unterwegs von ihren Angehörigen getrennt wurden, sind besonderen Risiken ausgesetzt und benötigen deshalb besonderen Schutz.
Hier finden Sie Infos zu aktuellen themenbezogenen Veranstaltungen wie Konferenzen und Fachtagungen, aber auch Ankündigungen über neues Kampagnenmaterial und Publikationen.
Kinder und Jugendliche, die sich allein auf den Weg machen bzw. von ihren Eltern getrennt wurden, sind besonders gefährdet, Opfer von Gewalt, Übergriffen sowie Ausbeutung und Menschenhandel zu werden. Dies betrifft sowohl die Reise selbst, wie auch den Aufenthalt nach der Ankunft. Dies zeigen zahlreiche Studien und regionale Assessments, die in vergangenen 1,5 Jahren entstanden sind.
Die Fluchtgründe von Kindern sind denen der Erwachsenen oft sehr ähnlich. Menschen fliehen vor Krieg, Bürgerkrieg und anderen bewaffneten Konflikten, Krisen und Gewalt, vor Unsicherheit in fragilen Staaten, Armut und Perspektivlosigkeit, vor Notsituationen und Naturkatastrophen, politischer Verfolgung oder Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen oder religiösen Gruppe.
Die allgegenwärtige sexuelle Gewalt in Kriegs- und Konfliktgebieten und in fragilen Staaten hat als Fluchtursache eine hohe Bedeutung. Kinder und Jugendliche sind zudem von kinderspezifischen Fluchtursachen betroffen. Dazu gehören unter anderem Erfahrungen oder Androhung von sexueller Gewalt, Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Ausbeutung jeglicher Art, einschließlich Kinderarbeit, Kinderhandel oder Sklaverei, sexuelle Ausbeutung oder Ausbeutung im militärischen Bereich.
Im Aufnahmeland stellen sich dann meist besondere Herausforderungen. Oft ist es schwierig, die Kinder bzw. Jugendlichen in einer Einrichtung zu halten. In den vergangenen zwei Jahren sind etliche Länderstudien zum Thema Abgängigkeit von Kindern auf der Flucht im Zusammenhang mit Schutz und Vormundschaft entstanden. Was sich im europäischen Vergleich zeigt sind einerseits individuelle Risikoprofile, andererseits externe Faktoren, die dem Schutz von Kindern auf der Flucht dienlich sind oder aber das Risikopotential erhöhen. Besonders gefährdet sind Kinder, die „untertauchen“ oder einfach verschwinden. Dies kann durchaus „freiwillig“ sein, oft aber kann auch eine besondere Gefährdungssituation im Hintergrund vorhanden sein, z.B. Ausbeutung und Menschenhandel. Eher gefährdet sind Studien zufolge unbegleitete Minderjährige, die kein Asyl beantragen sowie Angehörige von Minoritäten. Auch verschwinden weniger oft Kinder aus dauerhaften, kindgerechten Unterbringungseinrichtungen mit intensiver Betreuung. Dazu kommen individuelle Risikofaktoren wie z.B. Behinderungen, Krankheiten, Druck seitens der Familie im Herkunftsland oder seitens von Erwachsenen, die das Kind ausbeuten und in eine starke Abhängigkeit bringen.
Als zentrale Aspekte des Kinderschutzes im Kontext von Flucht und Migration erweisen sich jedoch die Obsorge- und Vormundschaftsregelungen in unterschiedlichen Ländern sowie die Unterbringungs- und Betreuungssituation. Besonders häufig verschwinden Kinder aus temporären Erstversorgungseinrichtungen bzw. Aufnahmezentren. Daher ist es von zentraler Bedeutung, auf allen Ebenen des Verfahrens bzw. der Unterbringung, Kinderschutzmaßnahmen bzw. Gewaltschutzkonzepte einzuführen, um unbegleitete Kinder generell vor Gewalt und Ausbeutung besser schützen zu können bzw. ihnen rasch und professionell helfen zu können, sollten sie bereits Opfer von Gewalt geworden sind. Wichtige Maßnahmen eines Schutzkonzeptes sind beispielsweise Schutzzonen für Frauen und Kinder sowie entsprechende Meldeverfahren bei Verdacht auf eine Gefährdung. Diese Informationen müssen aber für Kinder entsprechend niederschwellig aufbereitet und in allen relevanten Sprachen zugänglich sein.
Um unbegleitete Kinder generell vor Gewalt und Ausbeutung besser schützen zu können bzw. ihnen rasch und professionell helfen zu können, sollten sie bereits Opfer von Gewalt geworden sind, fordern wir:
März 2022 - Stana Buchowska, ECPAT Regionalkoordintorin für Osteuropa und Zentralasien, erzählt in einem persönlichen Bericht von der Situation der Mitgliedsorganisationen in der Ukraine und Russland, von den Folgen für die Kinder auf beiden Seiten, den Hindernissen bei der Fortführung der Kinderschutzarbeit auf russischer Seite ... und den dramatischen Herausforderungen, mit Fliegeralarm und Schutzbunkern auf ukrainischer Seite. Für die Kinder sei in diesen Zeiten ein Lächeln das Wichtigste - denn niemand lächelt im Krieg. Den Artikel gibt es hier als Download.
Außerdem berichtet Stana von ihren Eindrücken als ehrenamtliche Mitarbeiterin am Bahnhof Poznan in Polen, an dem sie ukranische Flüchtlinge empfängt und versorgt.
25. März 2022 - Österreich ist lt Guardianship-Report der European Union Agency for Fundamental Rights europaweit Schlusslicht bei der Obsorge für Fluchtwaisen. So dauert es in Österreich - im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedsstaaten - am längsten, bis Obsorgeträger, wie die Kinder- und Jugendhilfe, die Verantwortung für Fluchtwaisen übernehmen. So gibt es für Fluchtwaisen in der ersten Phase des Asylverfahrens, das oft mehrere Monate dauern kann, keine Obsorgeberechtigten. Die Kampagne KIND ist KIND der asylkoordination Österreich, die von über 40 NGOs aus ganz Österreich getragen wird, setzt hier an und fordert eine sofortige Verbesserung von Schutz und Rechtsstellung von geflüchteten Kindern – sprich die Obsorge ab dem ersten Tag der Antragsstellung. ECPAT Österreich unterstützt die Kampagne, die erreichen soll, dass Fluchtwaisen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse betreut und nicht mehr als Flüchtlinge im Rahmen der Grundversorgung sondern entsprechend den Standards der Kinder- und Jugendhilfe als Kinder behandelt und unterstützt werden sollen.
Weitere Informationen zum Thema und zur Kampagne finden sich auf der Website der asylkoordination Österreich hier
EUROPA/Wien, 7. März 2022 - 26 ECPAT Organisationen fordern in einem gemeinsamen Statement die Regierungen in Europa auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Rechte der Kinder, die in diesen Konflikt verwickelt sind, gewahrt und und in vollem Umfang geachtet werden.
Die Welt ist durch den ungerechtfertigten Angriff auf die Ukraine und ihre Bevölkerung erschüttert worden. Dieser Krieg hat nicht nur vielen Bürger*innen, darunter auch Kindern, das Leben gekostet, sondern auch zur massenhaften Vertreibung von Familien aus ihren Häusern geführt, die versuchen, den Feindseligkeiten zu entkommen. Nach Angaben des UNHCR sind derzeit mindestens 1,5 Millionen Menschen in den an die Ukraine angrenzenden Ländern untergebracht. Schätzungen der Vereinten Nationen und anderen Flüchtlingsorganisationen gehen davon aus, dass 4 bis 7 Millionen Menschen vor der aktuellen Invasion fliehen. Und nach jüngsten Angaben des ukrainischen Gesundheitsministeriums sind mindestens 36 Kinder getötet worden.
Die ECPAT Mitglieder in Europa, die sich dieser Erklärung angeschlossen haben, fordern die Regierungen in ganz Europa, die Europäische Kommission, zivilgesellschaftliche Organisationen und humanitäre Missionen auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um unbegleitete Kinder schnell zu identifizieren und in betreuten, sicheren und kindgerechten Einrichtungen unterzubringen, mit uneingeschränktem Zugang zu allen, gesetzlich vorgesehenen Kinderschutzmaßnahmen, dem Gesundheitswesen, Bildung und psychosozialen Diensten, einschließlich der sofortigen Bestellung eines Vormunds, und einer schnellen Wiederherstellung des Kontakts zu ihren Eltern und anderen Bezugspersonen.
Das gemeinsames Statement - unterzeichnet von 26 ECPAT Organisationen in Europa - finden Sie hier auf Deutsch sowie die Originalversion auf Englisch.
15. Januar 2021 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. Januar 2021 entschieden, dass minderjährige Flüchtlinge nur dann in ihr Herkunftsland abgeschoben werden dürfen, wenn dort für sie eine „geeignete Aufnahmemöglichkeit“ zur Verfügung steht. Andernfalls ist ihnen vorübergehender Aufenthalt zu gewähren. Eine Rückkehrentscheidung soll nur dann möglich sein, wenn eine Außerlandesbringung „innerhalb kürzester Frist“ möglich ist.
Die Klage vor dem EuGH hat ein junger Flüchtling aus Ghana eingebracht, dessen Antrag auf befristete Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden abgelehnt wurde obwohl es keine Familienangehörige in seinem Herkunftsland gebe. In den Niederlanden wurde er des weiteren Opfer des Menschenhandels und sexueller Ausbeutung.
„Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind eine besonders vulnerable Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die gefährdet sind, Opfer von Ausbeutung und Menschenhandel zu werden. Daher braucht es die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein starkes Unterstützungsnetz sowie Schutzkonzept. Der EuGH hat hier nun wichtige Weichen gestellt", begrüßt Astrid Winkler, Geschäftsführerin ECPAT Österreich und Mitglied der Arbeitsgruppe Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge der asylkoordination österreich diese Entscheidung.
Im Urteil hat der Gerichtshof für Recht erkannt:
1. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in Verbindung mit ihrem Art. 5 Buchst. a und mit Art. 24 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass der betreffende Mitgliedstaat vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten Minderjährigen eine umfassende und eingehende Beurteilung der Situation des Minderjährigen vornehmen und dabei das Wohl des Kindes gebührend berücksichtigen muss. In diesem Rahmen muss sich der Mitgliedstaat vergewissern, dass für den Minderjährigen eine geeignete Aufnahmemöglichkeit im Rückkehrstaat zur Verfügung steht.
2. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 in Verbindung mit ihrem Art. 5 Buchst. a und im Licht von Art. 24 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat bei unbegleiteten Minderjährigen nicht nach dem alleinigen Kriterium des Alters unterscheiden darf, wenn er prüft, ob im Rückführungsstaat eine geeignete Aufnahmemöglichkeit vorhanden ist.
3. Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein Mitgliedstaat, nachdem er gegenüber einem unbegleiteten Minderjährigen eine Rückkehrentscheidung erlassen und sich gemäß Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie vergewissert hat, dass er einem Mitglied seiner Familie, einem offiziellen Vormund oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung im Rückkehrstaat übergeben wird, anschließend davon absieht, ihn abzuschieben, bis er das Alter von 18 Jahren erreicht.
Die asylkoordination österreich erwartet positive Auswirkungen auf die österreichische Asylpraxis. So sollen die Anforderungen der Kinderrechtskonvention – in jedem Stadium des Verfahrens das Kindeswohl zu berücksichtigen - von den österreichischen Asylbehörden umgesetzt werden. Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen soll ein Status zuerkannt werde, der ihnen Zugang zu Ausbildung und Arbeit ermöglicht, anstatt jahrelanger Ungewissheit das Asylverfahren bis zur Volljährigkeit zu verzögern.
Presseerklärung EuGH und das Urteil des EuGH
Gemeinsam mit über 300 NGOs und zivilgesellschaftlichen Initiativen aus dem In- und Ausland unterstützt ECPAT Österreich den dringenden Appell der asylkoordination österreich zur Evakuierung von Flüchtlingen von den griechischen Inseln in andere EU-Staaten. In einem offenen Brief an die Spitzenpolitiker*innen der EU und an den griechischen Regierungschef wird zu einer unverzüglichen Evakuierung der Lager und Hotspots aufgerufen, um auch eine Katastrophe inmitten der Corona-Pandemie zu verhindern. Gleichzeitig wird die sofortige Wiederherstellung des Menschenrechts, Asyl zu suchen, verlangt.
Zivilgesellschaftliche Organisationen und Einzelpersonen des öffentlichen Lebens können den Appell hier unterzeichnen: www.urgentletter.at; beziehungsweise kann der offene Brief auf Deutsch oder Englisch mit der Bitte um Unterstützung weitergeleitet werden.
ECPAT Österreich unterstützt diesen wichtigen Aufruf, insbesondere im Hinblick zur Wahrung des Kinderschutzes, da die Situation in den Flüchtlingslagern die Verletzung von Kinderrechten begünstigt. Kinder und Jugendliche sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind besonders gefährdet Opfer von Gewalt, Übergriffen sowie Ausbeutung und Menschenhandel zu werden. Im neuen ECPAT-Länderbericht Griechenland (12/2019), von ECPAT International und dem ECPAT Mitglied in Griechenland, ARSIS Association for the Social Support of Youth, wird etwa davor gewarnt, dass Kinder – insbesondere unbegleitete Minderjährige – besonders vor sexueller Ausbeutung gefährdet sind. Auf Grund der überlasteten und schwachen staatlichen Dienste und Unterkünfte für Kinder, sind diese oft auf sich alleine gestellt und damit leichter Sexualstraftäter*innen ausgesetzt. Um Gewalt gegen Kinder im Kontext von Flucht und Migration zu verhindern fordert ECPAT Österreich die Implementierung von Kinderschutzmaßnahmen bzw. Gewaltschutzkonzepte für Frauen und Kinder sowie entsprechende Meldeverfahren.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem ECPAT-Länderbericht Griechenland sowie dem ECPAT International Podcast „Ending the Silence on Child Sexual Exploitation“: Greece – Children at high risk of sexual exploitation have nowhere to go.
30. September 2018 – Heute fand der erste LebensLauf für die Arbeit der asylkoordination österreich zur Verteidigung des Rechts auf Asyl und die Rechte von Flüchtlingen statt.
Das Team ECPAT Österreich nahm ebenfalls am Lauf teil. Gemeinsam mit vielen Weiteren haben wir so ein Zeichen für eine offene Flüchtlingspolitik gesetzt.
20.10.2017 - Am 20.10.2017 fand der von ECPAT Österreich organisierte und moderierte Workshop „Child Protection in the Context of Conflict and Crisis Situations“ im Rahmen der Konferenz „Human Trafficking in Conflict and Crisis Situations“ in der Wiener Hofburg statt - Anlass war der EU-Tag gegen Menschenhandel.
In Kleingruppen erarbeiteten die 40 Teilnehmer*innen anhand von Fallbeispielen mit den Expert*innen Sophie Otiende (HAART Kenya), Rüdiger Luchmann (UNICEF) und Helmut Sax (Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, GRETA), welche Ursachen Kinderhandel bzw. Ausbeutung von Kindern in diesem Kontext hat und wie präventiv durch Kinderschutzmaßnahmen dagegen vorgegangen werden kann, sowohl in den Herkunftsländern, als auch auf der Flucht, in Transit- und Zielländern.
Hier ein kurzes Video zur Konferenz.
12. April 2017 - Die Europäische Kommission hat am 12. April einen Maßnahmenkatalog vorgestellt, um den Schutz minderjähriger Migrant*innen, Kindern auf der Flucht und unbegleiteter Minderjähriger in Europa zu erhöhen. Damit verknüpft die Kommission erstmals die Bereiche Migration, Asyl und Kinderschutz. Ein zentraler Punkt ist der Aufbau eines europäischen Vormundschaftsnetzwerkes und das Training von Vormündern, um Kinder bedarfsgerecht zu unterstützen. Den Maßnahmenkatalog finden Sie hier.
5. April 2017 - Mit der Fachtagung „Lost in Migration – Unbegleitete Kinder und Jugendliche auf der Flucht“ wollten die Kinder- und Jugendanwaltschaften für die besonderen Bedürfnisse von unbegleiteten Minderjährigen sensibilisieren. Kinderhandel, Schlepperei und kinderspezifische Fluchtgründe sind oft Themen, die im Dunkeln liegen. Zusätzlich wurden von namhaften Expert*innen Maßnahmen zum Schutz von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen diskutiert und die Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit besprochen. Die Vertreterin von Missing Children Europe hat unter anderem die Ergebnisse des Projektes SUMMIT (Safeguarding Unaccompanied Migrant Minors from going Missing) präsentiert. Astrid Winkler, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich, hat im Rahmen der Tagung einen Vortrag zu „Kinderschutz im Kontext von Flucht und Migration“ gehalten. Den Abstract finden Sie hier. Alle Infos und Unterlagen zur Tagung hier. Die Tagungsbroschüre gibt einen sehr guten Überblick über kinderrechtliche Grundlagen zum Thema.
20.März 2017 - Ein Bericht des Ausschusses zum Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (kurz: Lanzarote-Konvention) warnt vor erhöhter Verletzlichkeit für sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern im Kontext von Flucht und Asyl.
10. Jänner 2017 - Im Rahmen des Projektes „Protecting Children“, bei welchem IOM in Kooperation mit UNHCR, UNICEF und Save the Children, den Kinderschutz im Kontext von Flucht und Migration stärken will, führt ECPAT Österreich gemeinsam mit IOM Trainings durch. Dadurch sollen Personen, die an der Grenze im Einsatz sind, sowie Betreuungspersonen dieser Kinder und Jugendlichen, bezüglich Kinderhandel sensibilisiert werden. Die Projektziele sind: Gewalt gegen Kinder im Kontext von Flucht und Migration verhindern, Kinderschutzkonzepte stärken und unterstützen, durch Trainings Bewusstsein für Kinderschutz schaffen, sowie Monitoring und Datenerhebung der Situation dieser Kinder. Die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder sollen identifiziert und garantiert werden, damit adäquate Kinderschutzmaßnahmen implementiert werden können.
November 2016 - Die ECPAT-Gruppen in Deutschland, Belgien, UK, Frankreich und den Niederlanden haben im Rahmen des gemeinsamen Projektes ReACT (Reinforcing Assitance to Child Victims of Trafficking) kinderfreundliches Infomaterial erstellt: Ein Video und die Broschüre „Ich brauche Hilfe“, erklären Flüchtlingskindern und unbegleiteten Minderjährigen verständlich ihre Rechte (Zugang zum Arzt, zur Schule, etc.) und zeigen, wo sie Hilfe und Unterstützung bekommen. Beides ist in 13 Sprachen verfügbar.
Weiters zeigt der Projektbericht „Better Support – Better Protection“ Schritte auf, wie Rechtsberater*innen und Obsorgebevollmächtige minderjährige Opfer von Kinderhandel besser unterstützen können.
02. Juni 2016 - Es gibt nur ganze Kinder, keine halben!
ECPAT Österreich unterstützt die Kampagne "Keine halben Kinder – Kinderrechte sind unteilbar!" des Don Bosco Flüchtlingswerks. Geflüchtete Kinder werden in Österreich immer noch benachteiligt. Zusammen mit vielen anderen Organisationen fordert ECAPT Österreich, dass geflüchtete Kinder gleich gut versorgt und betreut werden wie österreichische Kinder, ansonsten sind sie in Gefahr, kriminellen Netzwerken zum Opfer zu fallen, die sie missbrauchen oder ausbeuten.
Setzen Sie mit uns ein Zeichen für unteilbare Kinderrechte – für alle Kinder und Jugendlichen. Unterstützen Sie die Kampagne, indem Sie ihr ein Like auf Facebook geben und mit Freund*innen, Verwandten, Kolleg*innen und Bekannten über dieses Thema sprechen.
Mehr zu Kampagne finden Sie hier. Zur Kampagne auf Facebook geht es hier.