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Kinderschutz online

Hintergrundinfo

Mit der Nachfrage steigt auch das Angebot, so sind Schätzungen der Internet Watch Foundation zufolge derzeit weltweit 31.266 Websites mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern online – Tendenz steigend.

In jedem Moment sind etwa 750 000 Täter*innen online auf der Suche nach minderjährigen Opfern, so die Vereinten Nationen und das FBI. Mit der Nachfrage steigt auch das Angebot, so sind Schätzungen der Internet Watch Foundation zufolge derzeit weltweit 31.266 Websites mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern online. Die Tendenz ist leider steigend. Im Netz fühlen sich Täter*innen – Anbieter*innen sowie Konsument*innen – durch Anonymität geschützt. Nationale Grenzen stellen keine Schranken dar. Die Geschwindigkeit und Mobilität erschweren die Strafverfolgung der Anbieter*innen und Konsument*innen.

Unsere Forderungen

Unsere zentralen Forderungen zur Prävention von sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet

  • Sichere Plattformen von Anfang an verpflichtend machen (Safety by Design)
    Anbieter von Online-Diensten tragen die primäre Verantwortung dafür, sichere und altersgerechte digitale Umgebungen von Anfang an („by design“) und standardmäßig („by default“) zu schaffen. Die Verantwortung für den Schutz darf nicht auf Kinder, Eltern oder Erziehungsberechtigte abgewälzt werden.
  • Folgenabschätzungen zu Kinderrechten und Maßnahmen zur Risikominderung vorschreiben
    Anbieter von Online-Diensten müssen verpflichtet werden, regelmäßig Folgenabschätzungen zu den Auswirkungen ihrer Dienste auf die Rechte, die Sicherheit, die Entwicklung und das Wohlergehen von Kindern durchzuführen. Auf Grundlage dieser Bewertungen sind konkrete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen, darunter Schutzvorkehrungen gegen schädliche Algorithmen, suchtförderndes Design, zielgerichtete Werbung sowie die Konfrontation mit schädlichen oder rechtswidrigen Inhalten.
  • Altersgerechte Online-Erfahrungen für Kinder sicherstellen
    Anbieter von Online-Diensten müssen die sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern sowie ihre Rechte auf Zugang zu Informationen, freie Meinungsäußerung, digitale Teilhabe und die Inanspruchnahme von Unterstützung berücksichtigen. Altersbezogene Zugangsbeschränkungen können zum Schutz von Kindern beitragen, ersetzen jedoch nicht die grundlegenden Verpflichtungen hinsichtlich Plattformgestaltung und Sicherheitsstandards. Plattformen, die ihren Kinderschutzpflichten nicht nachkommen, dürfen für Kinder nicht zugänglich sein.
  • Wirksame Maßnahmen zur Prävention, Erkennung, Entfernung und Meldung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs in allen Online-Räumen einführen
    Anbieter von Online-Diensten müssen verpflichtet werden, die Erstellung, Generierung, Verbreitung, Erkennung, Entfernung und Meldung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) – einschließlich durch Künstliche Intelligenz erzeugter oder manipulierter Inhalte – sowie Online-Grooming wirksam zu verhindern, aufzudecken und den zuständigen Stellen zu melden.
  • Alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr – mit besonderem Augenmerk auf Kinder in vulnerablen Lebenslagen – schützen
    Alle Kinder unter 18 Jahren müssen entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention von Maßnahmen zum Online-Schutz profitieren. Besondere Aufmerksamkeit ist Kindern in vulnerablen Lebenslagen zu widmen, darunter Kinder mit Behinderungen, Kinder in alternativer Betreuung, Kinder mit Flucht- oder Migrationserfahrung, Kinder mit Migrations- oder ethnischem Minderheitenhintergrund, LGBTQI+-Kinder sowie Kinder, die in Armut leben oder von Ausbeutung oder Gewalt bedroht sind.
  • Kindern eine Stimme geben und ihnen zuhören
    Kinder haben das Recht, in allen sie betreffenden Angelegenheiten – einschließlich der Gestaltung, Governance und Regulierung digitaler Umgebungen – wirksam beteiligt zu werden und gehört zu werden.
  • Technologieneutralität sicherstellen
    Gesetzliche Regelungen sollten technologieneutral ausgestaltet und zukunftssicher sein.
  • Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleisten
    Anbieter von Online-Diensten müssen zu regelmäßiger öffentlicher Berichterstattung verpflichtet werden, insbesondere über durchgeführte Risikobewertungen und die ergriffenen Maßnahmen zur Risikominderung.
  • Präventionsmaßnahmen, Aufklärungs- und Informationsangeboten stärken
    Kinder und Jugendliche müssen flächendeckend über Online-Risiken und Gefahren informiert und aufgeklärt werden. Eltern, Lehrer*innen, Elementarpädagog*innen sowie sonstige Betreuungspersonen sollen bei den Medienkompetenzen so gestärkt werden, damit sie ihre Kinder besser unterstützen und begleiten können.
  • Digitale Aspekte und Sexualpädagogik in Kinderschutzkonzepten berücksichtigen
    Alle Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten benötigen ein Kinderschutzkonzept, das auch Sexualpädagogik und digitale Aspekte insbesondere zu Mediennutzung, Social-Media-Aktivitäten, Medienkompetenz und Online-Kommunikation beinhalten muss.
  • EU-Gesetzesvorschlag unterstützen
    ... zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, um diese vor sexualisierter Gewalt im Internet bestmöglich zu schützen.

Netzwerk Kinderschutz online

ECPAT ist Mitglied von der European Child Sexual Abuse Legislation Advocacy Group (ECLAG), die sich für die Onlinesicherheit von Kindern einsetzt.

Der Beirat unterstützt und berät die Initiative Saferinternet.at und dient der Vernetzung mit anderen Projekten, sowie dem inhaltlichen Austausch der Beiratsmitglieder untereinander. Neben NGO's wie ECPAT Österreich sind auch Vertreter*innen von Bundesministerien und Jugendvereinen vertreten.

Die European Child Sexual Abuse Legislation Advocacy Group (ECLAG) ist ein Zusammenschluss von mehr als 60 Nichtregierungsorganisationen vertreten u.a. durch Kinderrechtsexpert*innen, Überlebende sexueller Gewalt, Hotlines und Technologieexpert*innen, die sich für den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Missbrauch online und offline einsetzen.

Die ECLAG entstand im April 2022 als gemeinsames Bestreben von NGOs, die sich für die Rechte des Kindes einsetzen, um sicherzustellen, dass die Rechte des Kindes in der Digital- und Sozialpolitik der EU Vorrang haben. ECLAG unterstützt die Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung strenger Schutzmaßnahmen, die die Privatsphäre schützt und die Grundrechte der Nutzer*innen, einschließlich ihres Rechts auf Privatsphäre und Kinderschutz, respektiert.

Die Steuerungsgruppe besteht aus der Brave-Movement, ECPAT International, Eurochild, Missing Children Europe, Internet Watch Foundation, Terre des Hommes und Thorn.

Die Safer-Internet-Fachstelle Digitaler Kinderschutz unterstützt Fachkräfte und Organisationen im Kinderschutz, mit den rasanten Entwicklungen in der digitalen Lebenswelt junger Menschen Schritt zu halten. Das Angebot umfasst Fortbildung und die Bereitstellung von Fachinformationen, die Beantwortung von Anfragen zu Kinderschutz und Digitalisierung sowie die Unterstützung bei der Integration der digitalen Lebenswelt in Kinderschutzkonzepte. ECPAT Österreich ist Mitglied im Beirat der Safer-Internet-Fachstelle Digitaler Kinderschutz. Die Fachstelle wird vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) im Rahmen der Initiative Saferinternet.at betrieben und vom Bundeskanzleramt gefördert. www.saferinternet.at/projekte/kinderschutz

ECPAT Österreich ist seit Februar 2018 Teil des nationalen No Hate Speech-Komitees. Das Projekt wurde 2014 vom Europarat ins Leben gerufen und setzt sich dafür ein Hass und Hetze vor allem Online zu bekämpfen. In Österreich setzt sich das Komitee aus vielen Ministerien, NGOs und Vereinen zusammen und hat in einem ersten Schritt Empfehlungen für Bundes- und Landesregierungen ausgearbeitet, an denen sich die Arbeit gegen Hassrede im Internet orientieren kann.

Hilfe finden

Für Gewaltbetroffene gibt es viele Unterstützungs- und Beratungsangebote. Diese Übersicht hilft Ihnen, im Bedarfsfall schnell die passende Hilfe zu finden.

Kontakt

ECPAT Österreich
Stutterheimstr. 16-18/2/4/24e
1150 Wien

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