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Was ist die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus?
Unter „sexuelle Ausbeutung von Kindern im Kontext von Reisen und Tourismus“ versteht man die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Personen, die aus ihrer gewohnten Umgebung an Orte reisen, wo sie sexuelle Kontakte mit Kindern eingehen.
Wer sind die Betroffenen?
Am stärksten betroffen sind Kinder und Jugendliche in Südostasien, Lateinamerika, Afrika und Osteuropa, wie auch die von ECPAT International initiierten Global Study zur sexuellen Ausbeutung von Kindern in Kontext von Reisen und im Tourismus zeigt. Die sexuelle Ausbeutung von Kindern kann jedoch für kein Reisegebiet ausgeschlossen werden. Auch in Österreich und seinen Nachbarländern gibt es Minderjährige, die von Reisenden sexuell ausgebeutet werden - oft in touristischen Infrastrukturen. Besonders gefährdet sind Gebiete, in denen große Einkommensunterschiede zwischen Reisenden und der lokalen Bevölkerung bestehen. In diesen Ländern werden täglich Kinder für wenig Geld von reisenden Täter*innen sexuell missbraucht.
Die Vorstellung, dass Kinder sich freiwillig für den Verkauf ihres Körpers entscheiden, ist falsch. Prostitution ist keine Entscheidungsoption für ein Kind. Sexuelle Dienstleistungen sind häufig durch Armut, häusliche Gewalt, falsche Versprechungen, Erpressung oder Drohungen erzwungen. Bei Minderjährigen handelt es sich bei sexuellen Handlungen ohne Ausnahme immer um sexualisierte Gewalt. Die betroffenen Kinder erleiden dadurch oftmals schwerwiegende und lebenslange psychische, emotionale oder physische Schäden.
Wer sind die Täter*innen?
Es gibt keinen typischen Täter. Tourist*innen, Geschäftsreisende, Auswanderer oder Freiwillige können zu Sexualstraftäter*innen werden. Die Täter*innen sind dabei entweder Triebtäter*innen (20%) oder nutzen die Gelegenheit spontan (80%). Reisende Sexualstraftäter kommen meistens aus der Region oder dem Land, in dem die Straftat begangen wird. Viele sind "Gelegenheitstäter*innen", die sich der sexuellen Ausbeutung von Kindern strafbar machen, weil sich ihnen die Gelegenheit bietet und sie glauben, dass ihr Handeln keine strafrechtlichen Konsequenzen haben wird.
Die Täter*innen nutzen die Verwundbarkeit der Kinder zu ihrer eigenen Befriedigung aus. Unterschiedlichste Szenarien sexueller Ausbeutung sind möglich. Diese finden nicht nur auf Urlaubsreisen statt, sondern auch auf Geschäftsreisen, Kulturreisen, wie im Badeurlaub, in Bordellen oder im Rotlicht-Viertel, wie an Stränden oder in 5-Sterne Hotels, in Ferienhäusern und privat vermieteten Apartments.
Was ist das Extraterritorialitäts-Prinzip?
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist ein Verbrechen. Viele Staaten haben Abkommen unterzeichnet, die die Strafverfolgung von Menschen, die Kinder sexuell ausbeuten, auch in deren Heimatland möglich machen. Seit 1997 können unter dem Extraterritorialitäts-Prinzip österreichische Staatsbürger*innen bzw. dauerhaft in Österreich lebende Ausländer*innen, die außerhalb Österreichs sexualisierte Gewalt gegen Kinder ausüben bzw. Minderjährige missbrauchen und für sexuelle Dienstleistungen bezahlen, in Österreich strafrechtlich verfolgt werden.