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EU-Rechtslücke zur Ausnahmeregelung gefährdet Kinderschutz
Appell von 247 Organisationen an EU-Gesetzgeber für eine dauerhafte Rechtsgrundlage, um den Schutz von Kindern im digitalen Raum sicherzustellen.
Seit April 2026 fehlt eine Rechtsgrundlage, auf deren Basis Online-Plattformen Technologien zur freiwilligen Erkennung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Grooming einsetzen und entsprechende Hinweise an Strafverfolgungsbehörden übermitteln konnten. Die befristete Ausnahmeregelung zur ePrivacy-Richtlinie ist ausgelaufen, ohne dass sich die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf einen dauerhaften Rechtsrahmen einigen konnten. Damit ist eine zentrale Säule zur Aufdeckung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im digitalen Raum weggefallen.
Die Allianz ECLAG (European Child Sexual Abuse Legislation Advocacy Group), der auch ECPAT Österreich angehört, kritisiert diese Entwicklung scharf. Aus Sicht von ECLAG war die entstandene Rechtslücke vermeidbar und kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Zahl der Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder weiter zunehmen.
Mehr als 240 Kinderrechtsorganisationen aus allen EU-Mitgliedstaaten, darunter ECPAT, appellierten in einem offenen Brief an die EU-Institutionen, rasch einen dauerhaften Rechtsrahmen für die Erkennung und Meldung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Grooming zu schaffen. Sie warnen, dass die durch das Auslaufen der befristeten ePrivacy-Ausnahmeregelung entstandene Rechtslücke den Schutz von Kindern im digitalen Raum erheblich schwächt und die Identifizierung von Betroffenen sowie die Strafverfolgung erschwert.
Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, wie wichtig der Einsatz von Erkennungstechnologien für den Kinderschutz ist: Rund 99 Prozent der Meldungen zu Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder stammen von Plattformen, die entsprechende Technologien einsetzen. Sie liefern entscheidende Hinweise für die Identifizierung betroffener Kinder, unterstützen strafrechtliche Ermittlungen und tragen dazu bei, die Darstellungen rasch aus dem Netz zu entfernen.
Wie gravierend sich eine solche Rechtslücke auswirken kann, zeigte bereits das Jahr 2021: Nach dem damaligen Wegfall der Rechtsgrundlage gingen die Meldungen um 58 Prozent zurück – nicht, weil weniger sexualisierte Gewalt und Missbrauch stattfand, sondern weil weniger erkannt und gemeldet werden konnte. ECLAG fordert daher einen dauerhaften europäischen Rechtsrahmen, der die Erkennung und Meldung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Grooming ermöglicht. ECPAT Österreich unterstützt diese Forderung. Kinder müssen auch im digitalen Raum wirksam vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung geschützt werden – dafür braucht es klare gesetzliche Grundlagen, wirksame Prävention und eine konsequente Strafverfolgung.