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Fortschritte bei der EU-Gesetzgebung zum Kinderschutz online
EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Der jüngste Kompromissvorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft - zur EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - stellt nach drei Jahren Stillstand einen wichtigen Schritt nach vorn dar: Er sieht u. a. verpflichtende Risikobewertungen, die Einrichtung eines EU-Zentrums sowie die Fortführung freiwilliger Maßnahmen zur Aufdeckung von Missbrauch vor. Angesichts von über 20 Millionen Meldungen und mehr als 63 Millionen identifizierten Missbrauchsdarstellungen allein im Jahr 2024 ist entschlossenes Handeln dringend erforderlich.
Gleichzeitig reicht dieser Schritt nicht aus. Es braucht verbindliche Verpflichtungen – etwa zur Erkennung und Entfernung bekannten Missbrauchsmaterials sowie wirksame Durchsetzungsmechanismen –, damit der Schutz von Kindern nicht vom freiwilligen Handeln einzelner Unternehmen abhängt. ECLAG fordert EU-Abgeordnete, Kommission und Mitgliedstaaten auf, weiter an einer langfristigen, umfassenden Lösung zu arbeiten, die freiwillige Maßnahmen mit klaren gesetzlichen Pflichten verbindet. ECPAT Österreich ist zusammen mit mehr als 70 Organisationen Mitglied bei European Child sexual abuse Legislation Advocacy Group (ECLAG).
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