Have any questions?
+44 1234 567 890
Neue Publikation zu Verdacht auf Kinderhandel
Empfehlungen zur Identifizierung von und zum Umgang mit potenziellen Opfern von Kinderhandel
Der Handel mit und die Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen2, eine moderne Form der Sklaverei, stellt eine schwere Verletzung von grundlegenden Menschenrechten und massive Gefährdung des Kindeswohls dar.
Vorrangiges Ziel der „Handlungsanleitungen“ ist es, im Zusammenwirken von Behörden und Opferschutzeinrichtungen den Betroffenen möglichst rasch die nötige Hilfe zukommen zu lassen, Grundlagen für das Ermittlungsverfahren zur Verfolgung der Täterinnen und Täter zu schaffen und die Versorgung und Betreuung der betroffenen Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Bereits ein erster Verdacht oder auch ein Zweifelsfall ist ausreichend, nach den vorgeschlagenen Anleitungen zu agieren, um schnellstmöglich abzuklären, ob die schutzbedürftigen Minderjährigen Opfer von Menschenhandel sind oder nicht.
Welche Indikatoren hier ausschlaggebend sind, welche rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen zutreffen, wer in welche Zuständigkeit fällt und welche Opferschutzmaßnahmen benötigt werden, wird in dieser Broschüre dargelegt.
ECPAT Österreich ist seit 2008 Mitglied der vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMeiA) koordinierten Taskforce zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie der zur Taskforce gehörenden Arbeitsgruppe gegen Kinderhandel und war bei der inhaltlichen Erstellung der Broschüre beteiligt.